Verbände-Allianz appelliert: Messerverbote sind der falsche Weg

Aktuelles zur geforderten Waffenrechtsverschärfung

Verbotszeichen mit MesserDieser Artikel wird bei aktuellen Entwicklungen regelmäßig ergänzt. Mit freundlicher Unterstützung von:

 

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31.10.2024 - „Sicherheitspaket“ tritt in Kraft

Jetzt ist es amtlich: Am Mittwoch, 30.10.2024, wurde das „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das bedeutet, die Waffenrechtsänderungen sind seit dem 31.10.2024 in Kraft.

Die befürchtete generelle Beschränkung beim Führen von Messern mit über 6cm Klingenlänge ist zwar ausgeblieben, doch was genau kommt stattdessen auf uns zu?

Springmesser
Springmesser werden – mit Ausnahmen – grundsätzlich verboten, also auch solche mit einer Klingenlänge unter 8,5 cm, die seitlich herausspringen. Diese Ausnahmen bestehen, „soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt“. Sie bergen jedoch eine erhebliche Unsicherheit. Wir haben beim BMI bereits um Klarstellung gebeten, wie und gegenüber wem dies nachzuweisen ist. Ebenso gilt es, Fragen zur Aufbewahrung zu klären.

Für die Abgabe ist eine einjährige Amnestieregelung vorgesehen, die Straffreiheit bei Übergabe an einen Berechtigten, die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle gewährt. Eine Entschädigung, wie vom VDB gefordert, wurde nicht eingeführt und die reine Enteignung über die vage Möglichkeit des Verkaufs umgangen.

Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen und Kontrollmöglichkeiten
Neben dem Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes ist nun auch das Führen von Messern generell, also unabhängig jeder Klingenlänge, auf öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen verboten.

Für dieses Messerverbot, sowie für Messerverbotszonen, die die Landesregierungen erlassen können, wurde ein einheitlicher Ausnahmekatalog geschaffen. Dies sorgt für gleiche Maßstäbe, doch bleiben zahlreiche Fragen zum genauen Anwendungsbereich und der Definition bestimmter Ausnahmetatbestände offen. Ausnahmen für das Führen von Messern bestehen aktuell für:
1. Anlieferverkehr,
2. Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten und von den Gewerbetreibenden Beauftragte, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen,
3. Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern,
4. Personen, die ein Messer in oder auf bestimmten Gebäuden oder Flächen mit öffentlichem Verkehr sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, in oder auf denen Menschenansammlungen auftreten können und die einem Hausrecht unterliegen mit Zustimmung des Hausrechtsbereichsinhabers führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthaltes in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht,
5. das gewerbliche Ausstellen von Messern auf Messen, Märkten und Ausstellungen,
6. Rettungskräfte und Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der Tätigkeit,
7. Mitwirkende an Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen, Theateraufführungen oder historischen Darstellungen, wenn zu diesem Zweck Messer geführt werden,
8. Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen,
9. Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden,
10. Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen.

Unklar ist hier beispielsweise, wie eng die Formulierung „im Zusammenhang mit“ in der Praxis umgesetzt werden wird. Es wird jedoch deutlich, dass weder Waffenbesitzkarteninhaber noch Inhaber eines Kleinen Waffenscheins generell aufgenommen wurden, obwohl diese behördlich überprüft sind.

Wir möchten an dieser Stelle erneut betonten, dass die Maßnahmen keinen signifikanten Beitrag zur Terrorismusabwehr leisten, sondern die legale Nutzung unverhältnismäßig einschränken.

Die Regelungen für Waffenverbotszonen, die die Länder erlassen können, wurden ebenfalls neu formuliert, indem die ehemaligen Absätze 5 und 6 des § 42 WaffG zusammengefasst wurden.

Hier wird nun unterschieden zwischen Ausnahmen für das Führen von Waffen sowie Ausnahmen für das Führen von Messern.

In der Rechtsverordnung zur Waffen- und Messerverbotszone sind Ausnahmen vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Welche Ausnahmen dem Gesetzgeber hier vorgeschwebt haben, wird aus der Beschlussempfehlung des Innenausschusses ersichtlich (z.B. Pfadfinder, ehrenamtliche Helfer auf Volksfesten, Reservisten). Dies liegt insbesondere vor für das Führen von Waffen bei Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse. Aber Achtung, der Kleine Waffenschein nach § 10 Absatz 4 Satz 4 WaffG wird nun explizit ausgenommen, d.h. also, dass Schreckschusswaffen nicht mehr innerhalb von Waffenverbotszonen geführt werden dürfen. Ausgenommen sind ebenso Personen, die eine Waffe nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern, bei Zustimmung des Hausrechtsinhabers oder für Rettungskräfte und Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der Tätigkeit.

Für das Führen von Messern gilt der Ausnahmekatalog analog zu den Veranstaltungen (siehe oben).

Die gleichen Ausnahmen werden auch für das Verbot im Personenfernverkehr verwendet.

Zur Durchsetzung der Waffen- und Messerverbotszonen sind künftig in deren räumlichem Geltungsbereich anlasslose Personenkontrollen möglich, d.h. dass innerhalb dieser Zonen jeder kurzzeitig anhalten, befragt, durchsucht sowie mitgeführte Sachen in Augenschein genommen werden dürfen. Auch wenn die Auswahl der kontrollierten Personen nicht ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes erfolgen darf, besteht dennoch die Gefahr, dass bestimmte Personengruppen (darunter auch Anwohner in diesen Zonen) unverhältnismäßig häufig kontrolliert werden. Darüber hinaus stellt eine solche Durchsuchung immer einen Grundrechtseingriff dar.

Waffenrechtliche Erlaubnisinhaber sollten sich fortan also gut überlegen, ob sie ein Messer mitführen, und wenn, dann sollte es „nicht zugriffsbereit”, also nur mit mehr als drei Handgriffen zu erreichen mitgeführt werden.

Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Änderungen, die die Anordnung des persönlichen Erscheinens und Recherche der Waffenbehörde, die Erweiterung der Zuverlässigkeitsprüfung und der Abfragen und Nachberichtspflicht sowie Waffenbesitzverbot für erlaubnisfreie Waffen und Sicherstellung von Waffen anbelangen. Eine vollständige Auflistung finden Sie hier.

 


13.09.2024 - Verbände-Allianz zum Gespräch im Bundesinnenministerium

Am heutigen Freitag trafen sich Vertreter der Verbände-Allianz Kulturgut Nutzwerkzeug in Berlin zu einem Gespräch im Bundesinnenministerium. Im guten Austausch mit den für das Waffenrecht zuständigen Beamten wurden sowohl die Positionen der Allianz als auch die des VDB ausführlich erläutert. Das Foto zeigt die Verbände-Vertreter vor dem Gebäude des Bundesinnenministerium.

Von links nach rechts:
Frank Satzinger, Vize-Präsident des VDB
Michael Blendinger, Präsident des VDB
Andrea Müller, 1. Vorsitzende des Bundesverbandes Schneidwarenfachhandels-Betriebe (BSB)
Jan-Frederik Kremer, Geschäftsführer des Industrieverbandes Schneid- und Haushaltwaren (IVSH)
Martin Böck, Präzisionswerkzeugmechaniker- und Messerschmiedeinnung Dresden und
Peter Braß, Interessenvertreter VDB.

Vertreter vor dem Bundesinnenministerium

 

Sie wollen jetzt gegen eine mögliche Waffenrechtsverschärfung aktiv werden und sich einbringen? Dann beteiligen Sie sich an unseren Aktionen:

➤ Verbreiten Sie unsere Pressemitteilung: Kein Tortenmesser beim Kuchenbasar
Senden Sie unsere Pressemitteilung an Ihre Lokalzeitung - Leicht verständlich erklärt, warum die geforderten Verbote wirklich jeden treffen können.
Wir haben die Pressemitteilung hier zum Download als pdf-Datei. Zusätzlich haben wir eine ausfüllbare Vorlage für einen Musterbrief an die Lokalpresse für Sie verfasst. Das Dokument finden Sie hier ebenfalls zum Download: Musterbrief mit Pressemitteilung.

➤ Schreiben Sie Ihrem Wahlkreisabgeordneten
Mit den Textbausteinen als Argumentationshilfe können Sie schnell einen individuellen Brief zusammenstellen. Jetzt Abgeordnete aus Ihrem Wahlkreis finden.
Hinweis: Adressieren Sie Ihr Schreiben am besten an das jeweilige Wahlkreisbüro, da Ihre Abgeordneten während der parlamentarischen Sommerpause dort besser erreichbar sind!

➤ Was ist Ihre Meinung?
Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge, Argumente und Beiträge! Zum Kontaktformular.


11.09.2024 - Verbändeallianz informiert Bundestag über ihre Positionen

Die Verbändeallianz hat heute ihr Positionspapier zur Änderung des Waffenrechts, die Teil des „Sicherheitspakets“ ist, an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags geschickt. Das Papier können Sie hier einsehen.

 


10.09.2024 - Gesetzentwurf zum Sicherheitspaket wird in der Haushaltswoche debattiert

Am Dienstag 10.09.2024, nur gut eine Woche nach der öffentlichen Vorstellung des sogenannten Sicherheitspakets der Ampelkoalition, ist der entsprechende Gesetzentwurf fertig und wird am Donnerstag, 12.09.2024 ab 9 Uhr, im Bundestag debattiert. Der Gesetzentwurf ist an vielen Stellen schwammig und offenbar mit heißer Nadel gestrickt. Dass eine derartig tiefgreifende Gesetzesänderung, die mehrere Grundrechte verletzt (Artikel 13 und 16 GG), in der Haushaltswoche auf die Tagesordnung genommen wird, ist außergewöhnlich und nach unserer Kenntnis einmalig in unserer Geschichte. Die Übertragung der Debatte wird live übertragen.

 


29.08.2024 - Kabinett stellt sogenanntes Sicherheitspaket vor

Am 29.08.2024 stellte die Bundesregierung ihr sogenanntes Sicherheitspaket vor, das neben der Maßnahmen zur Bekämpfung irregulärer Migration und des Islamismus auch eine Verschärfung des Waffengesetzes enthält. Konkret sieht die Ampel-Koalition ein vollständiges Verbot von Springmessern sowie Messerverbote auf öffentlichen Veranstaltungen, an kriminalitätsbelasteten Orten und im öffentlichen Personenverkehr vor. Nähere Informationen zum Inhalt und eine erste Einschätzung durch den Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler finden Sie hier.

 


16.08.2024 - Innenministerin Faeser beharrt auf Verbotsforderungen

Nach der intensivierten medialen Berichterstattung zum Thema Messer stoßen die Verbotspläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf breite Kritik. Statt die Ursachen der zunehmenden Gewalt mit Messern anzugehen, setzt Faeser auf weitere Regelungen, die als aktionistische Symbolpolitik anzusehen sind.

Kritiker, wie der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, betonen, dass es im deutschen Waffenrecht kein Regelungsdefizit gebe, sondern ein Problem bei der Durchsetzung bestehender Gesetze. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zweifelt daran, dass zusätzliche Verbote die Messerkriminalität eindämmen können. Schließlich würden die meisten schweren Angriffe bereits mit Waffen verübt, die nach geltendem Recht verboten sind.

Der Vorschlag, die erlaubte Klingenlänge von Messern zu halbieren und sogenannte „gefährliche Springmesser“ zu verbieten, ist willkürlich und ineffektiv. Diese Maßnahmen verfehlen das eigentliche Problem und führen zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage.

Wir plädieren daher dafür, die bestehenden Verbote konsequenter zu kontrollieren, Verstöße zu sanktionieren. Mehr Polizeipräsenz und gezielte Maßnahmen gegen Intensivtäter wären weit sinnvollere Ansätze. Anstatt sich auf die Tatmittel zu fokussieren, sollte der Blick auf die Täter gerichtet werden – denn letztlich können alle möglichen Gegenstände als Waffe eingesetzt werden.

Die Fokussierung auf Messerverbote lenkt nur von den eigentlichen Ursachen der Gewalt ab und bietet keine echte Lösung für das Problem. Was wir brauchen, ist eine ernsthafte Strategie zur Bekämpfung der Gewalt, die über bloße Symbolpolitik hinausgeht.

 


15.08.2024 - Polizeigewerkschaften positionieren sich gegen Messerbesitz

Im Kampf gegen Messerkriminalität wollen die Gewerkschaften der Polizei die Ursache des Problems klar identifiziert haben: Es seien zu viele Messer im Umlauf.

Stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG), Heiko Teggatz, zeigte in einem Interview mit Alexander Wallasch wenig Verständnis für Freunde des Nutzwerkzeugs: “Warum muss man überhaupt in Deutschland ein Messer mitführen? Ich sage ganz klar: Wir leben hier in Mitteleuropa und nicht im Urwald.” Uns fallen jedoch einige berechtigte Interessen ein, in denen ein Messer sinnvoll ist!

Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte erst kürzlich zudem eine Messer-Amnestie als ersten möglichen Schritt: “Konkret könnte das bedeuten: ein Jahr Netflix für die Abgabe eines verbotenen Butterfly-Messers”. Wir halten dies für wenig effektiv, zumal das Mitführen dieser Messer ohnehin bereits verboten ist. Unsere Verbändeallianz lehnt jede weitere derartige Einschränkung von Bürgerrechten als nicht zielführend ab. Wer die innere Sicherheit verbessern will, muss den Blick auf die Täter, nicht auf die Tatmittel werfen - denn letztere sind austauschbar.

 


19.07.2024 - Antworten auf den Offenen Brief des VDB

Der VDB hat bereits am 12. Juni (vor der Bundesratssitzung) und dann mit einem Offenen Brief am 18. Juni (vor der Innenministerkonferenz) Protest bzw. Bedenken und Argumente vorgebracht, und sich eindeutig gegen ein neuerliches Messerverbot und weitere Verschärfungen des Waffenrechts ausgesprochen.
Antwortschreiben erhielt er bislang aus den drei Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt. Hier die Kernaussagen:

Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg, nimmt Bezug auf die Pläne der Bundesinnenministerin, den Erwerb von SRS-Waffen zu erschweren. Mit dem Argument, dass diese „optisch kaum von einer echten Schusswaffe zu unterscheiden sind. Dies birgt die Gefahr, dass beim Umgang mit SRS-Waffen (...) eine Eskalation des polizeilichen Einsatzverlaufs mit unabsehbaren Folgen begünstigt werden" könne. Beim Thema Messer weist Strobl auf die steigenden Fallzahlen von Straftaten mit dem Tatmittel Messer hin. Er hält ein „Verbot oder die Beschränkung des Führens von Waffen und bestimmter Messer an bestimmten Orten“ für ein „durchaus geeignetes Mittel“, dieser Gewalt wirksam entgegenzutreten.

Joachim Herrmann, Innenminister von Bayern, versichert uns, dass die Bayrischen Staatsregierung „auch weiterhin die Auffassung“ vertritt, Waffenrechtsverschärfungen nur mit einem „echten Sicherheitsgewinn“ zu befürworten. Kritisch sehe er das Verbot von halbautomatischen Waffen nur wegen ihrer äußerlichen Ähnlichkeit mit Kriegswaffen. Herrmann weist darauf hin, dass Bayern sich in der Bundesratssitzung vom 14.06. gegen die Initiative von Niedersachsen ausgesprochen hat. Bei der Innenministerkonferenz habe Bayern vorgeschlagen, stattdessen „zielgerichtete, individuelle Maßnahmen gegen bereits straffällig gewordene Personen stärker in den Blick zu nehmen."

Dr. Tamara Zieschang, Innenministerin von Sachsen-Anhalt, richtet den Blick ebenso weg vom „Tatmittel“ und hin zum potenziellen Täter. Sie schreibt: „Undifferenzierte flächendeckende oder generelle Verbote scheinen mir, neben den schon umfangreichen bestehenden Verboten, nicht zielführend zu sein.“ Ebensowenig zielführend seien reflexhafte Reaktionen nach schrecklichen Vorfällen. „Für mich geht es darum, Maßnahmen umzusetzen, die tatsächlich Wirkung zeigen.“ Dazu zählt für sie, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Grundlagen für eine Abschiebung von Straftätern und Gefährdern auch nach Afghanistan und nach Syrien zu schaffen.

 


03.07.2024 - Innenministerkonferenz diskutiert über Messerverbotszonen & Frank Satzinger im Interview mit Kuma Tactical

Bei der 221. Sitzung der Innenministerkonferenz (IMK) vom 19. bis zum 21.06.2024 stand auch wieder das Waffengesetz auf der Tagesordnung. Der VDB berichtete darüber in einem separaten Artikel.
VDB-Vizepräsident Frank Satzinger war außerdem einmal mehr zu Gast bei Kuma Tactical. In Teil 1 des diesmal dreigeteilten Interviews geht es um mögliche Messerverbote.

 

02.07.2024 - Fachverband der Präzisionswerkzeugmechaniker schließt sich Kritik an Messerverbot an

Mit einem offenen Brief richtet sich Dr. Wilfried Saxler, Geschäftsführer des FDPW, an den Gesetzgeber und fordert ein Überprüfen der geplanten Gesetzesverschärfungen und eine Diskussion um Alternativen, die die Sicherheit erhöhen, ohne die Rechte der Bürger weiter einzuschränken.

 

28.06.2024 - Deutsche Polizeigewerkschaft sieht umfangreiches Messerverbot kritisch

In ihrem veröffentlichten Positionspapier beurteilt die DPolG die Möglichkeit eines generellen Messerverbots kritisch.

 

25.06.2024 - Stream mit Midgards Messer:


Frank Satzinger, 1. Vizepräsident des VDB, war am 25.06.2024 zu Gast im Stream bei Dirk Hofmeister auf dem Kanal der Midgards Messer GmbH, um Fragen aus der Community zu beantworten, über die mögliche Verschärfung des Waffenrechts zu sprechen und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um dem entgegenzuwirken. Die Gesprächspartner vor Ort waren Richard Scholz von Tools for Gents und Thomas Wurth von Böker Solingen.

 

21.06.2024 - Gemeinsamer Widerstand gegen geplante Messerverbote

Am Freitag, 21.06.2024, fand ein erstes (virtuelles) Treffen statt, bei dem sich alle Teilnehmer darüber verständigt haben, dass und wie gemeinsam gegen die geplanten Messerverbote vorgegangen werden soll. Mit dabei waren vom BSB - Bundesverband Schneidwarenfachhandels-Betriebe e.V.: Andrea Müller, 1. Vorsitzende und Jens Kubesch (erweiterter Vorstand), von BÖKER GmbH: Prokurist Thomas Wurth, vom IVSH - Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e. V.: Geschäftsführer Jan-Frederik Kremer, vom MESSER MAGAZIN: Redakteur Thomas Laible sowie vom VDB: Geschäftsführer Ingo Meinhard, Andrea Ulrich (Presse) und Jan Zimmer (Social Media). Frank Neis, Präsident der Deutschen Schießsport Union, konnte nicht am Treffen teilnehmen. Der Bundesinnungsverband für das Büchsenmacher-Handwerk hat auf seiner Jahreshauptversammlung am 22.06. beschlossen, sich uns ebenfalls anzuschließen.  

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Wir wehren uns gemeinsam: Der kollegiale und produktive Austausch hat uns allen deutlich vor Augen geführt, dass die geplanten Messerverbote jeden Bürger betreffen würden. Obwohl wir als unterschiedliche Verbände auch ganz verschiedene Interessengruppen vertreten, streben wir an, bei diesem wichtigen Thema die Synergien zu nutzen, die sich aus unseren Netzwerken und unseren Kompetenzbereichen ergeben.

Beteiligen Sie sich gern! Sie sind ebenfalls Verbandsvertreter, Hersteller oder Händler, Wissenschaftler oder in anderer Mission für die Messerbranche tätig und wollen sich uns anschließen? Dann melden Sie sich gern per E-Mail beim BSB, beim VDB oder beim IVSH.

IVSH-Geschäftsführer Jan-Frederik Kremer erklärt:
„Unverhältnismäßige Verbote führen nicht zu einer tatsächlichen Verringerung der Kriminalität – hier sind sich wesentliche Experten einig. Daher sind eine differenzierte Herangehensweise und gezielte Maßnahmen notwendig, wie z.B. die konsequente Durchsetzung des bestehenden Rechts, Stärkung von Polizei, Prävention und zielgenaue und damit wirksame Maßnahmen gegen Intensivtäter, Gewalttäter und Gefährder. Eine pauschale Kriminalisierung unbescholtener Bürger ist der falsche Weg.“

„Die Messerbranche zieht jetzt an einem Strang und wir werden gemeinsam alles tun, um die sinnlosen Verbote zu verhindern“, fasst Thomas Laible vom Messer Magazin zusammen.

Frank Neis, Präsident der Deutschen Schießsport Union, erklärt: „Die DSU als Schießsportverband unterstützt 100-prozentig das gemeinsame Vorgehen gegen die Messerverbotspläne aus der Politik. Denn nahezu jeder Sportschütze hat ein solches Nutzwerkzeug, um Munitionsschachteln zu öffnen oder auch Waffenstörungen zu beheben.“

 

18.06.2024 - VDB appelliert gegen Verschärfung des Waffenrechts in offenem Brief an Innenministerkonferenz

Mit einem Offenen Brief wandte sich der VDB am 18.06.2024 an die Innenministerkonferenz der Länder, die vom 19.06 bis 21.06. in Potsdam zusammenkommt. Hier der Offene Brief zum Download als pdf-Datei.

Der Grund sind die zahlreichen Vorstöße aus den Ländern zur weiteren Verschärfung des Waffenrechts. Mit dem Argument, die „Messerkriminalität“ bekämpfen zu wollen, hat der Bundesrat am vergangenen Freitag, 14.06., die Bundesregierung aufgefordert, ein generelles Führverbot für Messer ab 6 Zentimeter Klingenlänge einzuführen sowie alle Springmesser komplett zu verbieten (siehe unseren Bericht vom 29.05. zur Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen).

Der Entschließungsantrag aus Niedersachsen, dem der Bundesrat mehrheitlich zugestimmt hat, beinhaltet auch die Forderung, dass der bekannte Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium zügig als Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt wird. Dagegen setzt sich der VDB seit Bekanntwerden im vergangenen Jahr massiv zur Wehr, insbesondere mit der Kampagne Next Guneration.

Dass jetzt aber zusätzlich weitere Verbote mit dem Fokus auf „Messer“ aus verschiedenen Bundesländern laut werden, hat uns veranlasst, uns gezielt mit diesem Thema zu befassen. Es geht dem VDB in erster Linie um Sicherheit. Darum dürfen wir nicht zulassen, dass mit populistischen und völlig untauglichen Maßnahmen versucht wird, gegen ein Problem vorzugehen, das es ja tatsächlich gibt. Wir sind davon überzeugt, dass weitere Verbote keine einzige Gewalttat verhindern werden. Mit dieser Überzeugung sind wir nicht allein.

Wir verweisen auf die Kriminologin Elena Rausch von der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) in Wiesbaden, die laut Deutschlandfunk folgende Ansicht vertritt: Es ist fraglich, ob sich jemand in einer eskalierenden Situation oder in einem psychischen Ausnahmezustand an solche Verbotszonen hält. Statt eindimensionaler Lösungen hält die Kriminologin es für ratsam, sich weniger auf das Tatmittel als vielmehr auf die Ursachen und Risikofaktoren solcher Angriffe zu konzentrieren, um sie zu verhindern oder zu minimieren.“

Laut Prof. Dr. Thomas Fischer, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, ist ein Messerverbot völlig unrealistisch. „Man kann im öffentlichen Raum nicht sämtliche Menschen permanent daraufhin überprüfen, ob sie vielleicht ein Messer in der Tasche haben.“ Er hält rein symbolische Bekräftigungsgesetze für kriminologisch kaum wirksam.

Manuel Ostermann, 1. stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, sagte am 17.06.2024 im Gespräch mit dem VDB, mit einer weiteren Waffenrechtsverschärfung werden legale Waffenbesitzer gegängelt, während die Täter sich davon nicht abbringen lassen.

Auch aus der Politik vernehmen wir einzelne Stimmen, die eine Waffenrechtsverschärfung für das falsche Mittel im Kampf gegen Kriminalität ansehen. Marc Henrichmann (CDU) schrieb am 17.06. auf der Plattform X: „Die Verschärfungen der letzten 20 Jahre im Waffenrecht blieben zu oft ohne wirklich spürbaren Sicherheitsgewinn! Wenn jetzt auch Fachleute der Polizeigewerkschaften ein Messerverbot für nicht vollziehbares „Placebo“ halten, dann muss Schluss sein mit rein anlassgetriebenen Debatten! Wir brauchen endlich bestmögliche Ausstattung unserer Sicherheitsbehörden und einen wirksamen Kampf gegen Waffenkriminalität!“ Wir fordern die Gesetzgeber daher dazu auf, die Kriminalität zu bekämpfen und nicht die Bürger.

Der VDB unterstützt diese Petition: Petition gegen die Verschärfung des Waffengesetzes: Für mehr Freiheit und Sicherheit Tun Sie das auch!

Sie wollen gegen Messerverbote aktiv vorgehen? Hier geht es zur Fördermitgliedschaft des VDB: fight4right Mit einem Mitgliedsbeitrag von 3 Euro im Monat helfen Sie mit, dass wir uns weiter dafür einsetzen können, was wir als unser Credo ansehen:

Der VDB setzt sich für ein praxistaugliches, freiheitliches, verständliches und vollziehbares Waffenrecht ein. Wir stehen für den verantwortungsvollen, friedlichen und sicheren Umgang mit Waffen in der Hand von Privatpersonen. Dabei müssen sowohl die Belange der öffentlichen Sicherheit, als auch die der freiheitlichen Zivilgesellschaft gleichberechtigt berücksichtigt werden, ohne dass dabei ein Übermaß an bürokratischen Hürden entsteht. Wir fordern von Regierung und Politik transparente und auf eindeutiger Faktenlage basierende Entscheidungsprozesse.

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